DIGITALER NACHLASS
Nicht gerade ein Lieblingsthema, aber wichtig. Übrigens für jedes Alter.
Sie sind hier. Also bewegen Sie sich online. Das bedeutet, dass der nachfolgende Artikel für Sie wichtig ist.
Was bedeutet denn "digitaler Nachlass"?
Hier ist nicht gemeint, dass Sie nun ihr Testament nochmal digitalisieren müssen. Die Formen des allgemeinen Nachlasses haben sich nicht verändert.
Aber wenn Sie sich im Internet bewegen, vielleicht auch soziale Netzwerke besuchen, wie z.B. Facebook oder Instagram, Twitter und viele andere mehr, dann sind Sie dort überall mit persönlichen Zugangsdaten registriert.
Auch wenn Sie gerne online Einkaufen oder beim online Banking unterwegs sind, dann haben Sie auch dort oftmals persönliche Zugangsdaten, die nur Sie kennen.
Dieser Umstand ist zu berücksichtigen, denn wenn Ihnen wirklich mal etwas passiert, dann hat die zum Nachlass bestimmte Person ein Problem.
Ihr Zugang im sozialen Netzwerk kann von außen nur mit den Berechtigungsdaten gelöscht werden.
Allerdings haben sich die sozialen Netzwerke auf solche Vorfälle bereits eingerichtet und bieten Möglichkeiten an, sich im Vorfeld Gedanken zu einem Berechtigten zu machen und diesen bereits einzutragen. Dazu ein Link zum Nachlesen:
Weiterhin haben aber auch Handyverträge Passwörter, Online-Banking ist verschlüsselt und noch vieles mehr.
Daher ist es wichtig, dass Sie eine Vollmacht zusammenstellen, in welcher all diese Daten verzeichnet werden, um den Nachlassverwaltern auch die Möglichkeit zu geben, alles in Ihrem Sinne zu regeln.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, speichern Sie diese Daten auf einem USB Stick. Dieser muss allerdings auch geschützt sein. Wieder ein Passwort. Zu diesem Passwort muss die Person, die als Nachlassverwalter eingesetzt wird, auch Zugang haben.
Nun kommt noch die Frage auf, wo diese sensiblen Daten gelagert werden.
Die Verbraucherzentrale gibt hierzu die Empfehlung heraus, diese Daten in einem wirklich sicheren Tresor zu lagern, oder auch in einem Bankschließfach. Das würden wir Ihnen hier an dieser Stelle auch gerne nahelegen. An diese Unterlagen muss man nicht so häufig heran, dass sich die Banklagerung tatsächlich empfiehlt.
Auch eine Hinterlegung zusammen mit dem Testament beim Amtsgericht für eine pauschale Gebühr ist denkbar.
Von einer Lagerung in einem Umschlag einfach so zu Hause raten wir ab. Es muss ausgeschlossen werden, dass Unbefugte diese Daten in die Hände bekommen.
Auch gibt es Firmen, welche die Verwaltung dieser Daten anbieten, aber über die tatsächliche Sicherheit von solchen Unternehmen kann keine zuverlässige Aussage getroffen werden.
Für weitere Hinweise hier der Link zur Verbraucherzentrale: